Abstract
Unter 'Übergangsjustiz’ versteht man für gewöhnlich ein Maßnahmenpaket, mit dessen Hilfe Gesellschaften nach Beendigung eines gewalttätigen Konflikts versuchen, die Zuweisung von Verantwortlichkeiten für vergangene Geschehnisse vorzunehmen. Es besteht weitgehend Einigkeit darüber, dass die Idee der Übergangsjustiz ihren Ursprung in den Nürnberger Prozessen hat. Der Begriff selbst ist allerdings jüngeren Ursprungs und entstand nach 1990 im Zusammenhang mit dem Übergang, der sich in einigen Ländern von autoritären zu liberaldemokratischen Regierungsformen vollzogen hat. Während das Verständnis der Übergangsjustiz, das sich nach 1990 herausbildete, darauf abzielte, das Prinzip von Verantwortung für zurückliegende Handlungen in Gegenden zu tragen, die Konflikte hinter sich hatten und in denen zu diesem Zeitpunkt keine Verantwortlichkeitsmechanismen existierten, wird die ‚Normalisierung’ des Diskurses, die in letzter Zeit zu beobachten ist, von kritischen Theoretikerinnen – darunter auch von Feministinnen – als eine sehr viel ambivalentere Entwicklung betrachtet, die mit einem ausnahmezustandszentrierten Rechtsdenken, der Rechtfertigung internationaler Interventionen und der US-Hegemonie selbst verknüpft wird. Wie dem Wort ‚Übergang’ bereits zu entnehmen ist, dient die Übergangsjustiz einerseits einem instrumentellen politischen Zweck (nämlich dem, einen Übergang herbeizuführen); andererseits handelt es sich um eine besondere Form der Justiz, die nur für einen bestimmten begrenzten Zeitraum Gültigkeit hat.
Original language | German |
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Pages (from-to) | 51-63 |
Number of pages | 12 |
Journal | Streit: Feministische Rechtszeitschrift |
Issue number | 2 |
Publication status | Published - 2008 |